04.10.2024 | Beweglicher Ferientag |
28.10.2024 – 31.10.2024 | Herbstferien |
23.12.2024 – 03.01.2025 | Weihnachtsferien |
28.02.2025 – 07.03.2025 | Fastnacht (bewegl. Ferientage) |
14.04.2025 – 25.04.2025 | Osterferien |
30.05.2025 | Beweglicher Ferientag |
10.06.2025 – 20.06.2025 | Pfingstferien |
31.07.2025 – 13.09.2025 | Sommerferien |
Schülerinnen und Schüler, die der islamischen Religion angehören, können auf Antrag am Fest des Fastenbrechens sowie am Opferfest einen Tag beurlaubt werden. Vom Türkischen Generalkonsulat wurden dazu folgende Zeiträume mitgeteilt:
Dem Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht, der vom Erziehungsberechtigten zu stellen ist, muss – soweit die Zugehörigkeit zu der Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft nicht auf andere Weise nachgewiesen ist – eine schriftliche Bestätigung beigefügt sein. Zuständig für die Beurlaubung ist die Lerngruppenleiterin / der Lerngruppenleiter.
Bitte sehen Sie von Anträgen auf Befreiung vom Unterricht ab, wenn der Zeitraum unmittelbar an die Ferien angrenzt. Derartige „Ferienverlängerungen“ sind per Schulgesetz nicht genehmigungsfähig. (Anmerkung: Uns ist durchaus bewusst, dass die Flüge 2-3 Tage vor Beginn der Sommerferien oft nur die Hälfte kosten :-)). Die Schule ist von Rechts wegen verpflichtet, die Verstöße gegen die Schulbesuchsverordnung beim Landratsamt anzuzeigen. Bitte beachten Sie auch, dass an Flughäfen in den entsprechenden Zeiträumen mittlerweile häufig Polizeikontrollen durchgeführt werden, wenn Eltern mit schulpflichtigen Kindern während der Schulzeit ausreisen wollen.