Pfingstferien

29.05. - 09.06.2023

Ferien 2022/2023

31.10.2022 - 04.11.2022 Herbstferien
21.12.2022 - 06.01.2023 Weihnachtsferien
17.02.2023 - 24.02.2023 Fastnacht
(bewegl. Ferientage)
05.04.2023 - 14.04.2023 Osterferien
19.05.2023 Beweglicher Ferientag
30.05.2023 - 09.06.2023 Pfingstferien
27.07.2023 - 08.09.2023 Sommerferien

Islamische Feiertage

Schülerinnen und Schüler, die der islamischen Religion angehören, können auf Antrag am Fest des Fastenbrechens sowie am Opferfest einen Tag beurlaubt werden. Vom Türkischen Generalkonsulat wurden dazu folgende Zeiträume mitgeteilt:

  • Ramadan: 23.03.2003
  • Fastenbrechenfest 2023: 21.04. – 23.04.2023
  • Opferfest 2023: 28.06. – 30.06.2023

Dem Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht, der vom Erziehungsberechtigten zu stellen ist, muss – soweit die Zugehörigkeit zu der Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft nicht auf andere Weise nachgewiesen ist – eine schriftliche Bestätigung beigefügt sein. Zuständig für die Beurlaubung ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.

Unterrichtsbefreiung vor Ferienabschnitten

Bitte sehen Sie von Anträgen auf Befreiung vom Unterricht ab, wenn der Zeitraum unmittelbar an die Ferien angrenzt. Derartige „Ferienverlängerungen“ sind per Schulgesetz nicht genehmigungsfähig. (Anmerkung: Uns ist durchaus bewusst, dass die Flüge 2-3 Tage vor Beginn der Sommerferien oft nur die Hälfte kosten :-)). Die Schule ist von Rechts wegen verpflichtet, die Verstöße gegen die Schulbesuchsverordnung beim Landratsamt anzuzeigen. Bitte beachten Sie auch, dass an Flughäfen in den entsprechenden Zeiträumen mittlerweile häufig Polizeikontrollen durchgeführt werden, wenn Eltern mit schulpflichtigen Kindern während der Schulzeit ausreisen wollen.