Ferien 2025/2026

27.10.2025
– 31.10.2025
Herbstferien
22.12.2025
– 05.01.2026
Weihnachtsferien
13.02.2026
– 20.02.2026
Fastnacht
(bewegl. Ferientage)
30.03.2026
– 10.04.2026
Osterferien
26.05.2026
– 05.06.2026
Pfingstferien
30.07.2026
– 11.09.2026
Sommerferien

Islamische Feiertage

Schülerinnen und Schüler, die der islamischen Religion angehören, können auf Antrag am Fest des Fastenbrechens sowie am Opferfest einen Tag beurlaubt werden. Vom Türkischen Generalkonsulat wurden dazu folgende Zeiträume mitgeteilt:

  • Fest des Fastenbrechens: 20.03.2026
  • Opferfest: 27.05. – 29.05.2026

Dem Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht, der vom Erziehungsberechtigten zu stellen ist, muss – soweit die Zugehörigkeit zu der Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft nicht auf andere Weise nachgewiesen ist – eine schriftliche Bestätigung beigefügt sein. Zuständig für die Beurlaubung ist die Lerngruppenleiterin oder der Lerngruppenleiter.

Unterrichtsbefreiung vor Ferienabschnitten

Bitte sehen Sie von Anträgen auf Befreiung vom Unterricht ab, wenn der Zeitraum unmittelbar an die Ferien angrenzt. Derartige „Ferienverlängerungen“ sind per Schulgesetz nicht genehmigungsfähig. (Anmerkung: Uns ist durchaus bewusst, dass die Flüge 2 – 3 Tage vor Beginn der Sommerferien oft nur die Hälfte kosten). Die Schule ist von Rechts wegen verpflichtet, die Verstöße gegen die Schulbesuchsverordnung beim Landratsamt anzuzeigen. Bitte beachten Sie auch, dass an Flughäfen in den entsprechenden Zeiträumen mittlerweile häufig Polizeikontrollen durchgeführt werden, wenn Eltern mit schulpflichtigen Kindern während der Schulzeit ausreisen wollen.

Bitte beachten Sie, dass die Schulbesuchsverordnung (§ 1) der Schule keine Möglichkeit gibt, weitere Beurlaubungen vor oder nach Ferienabschnitten zu bewilligen.