Die Lebensumstände der Familien sind so unterschiedlich, wie die Kinder selbst. Aus unseren verschiedenen Betreuungsprogrammen können Eltern genau die Angebote auswählen, die sie benötigen. Auf diese Weise sind Beruf und Familie wirklich vereinbar.
Dieses Entschuldigungsformular können Sie downloaden und ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von 3 Tagen beim Lerngruppenleiter oder -leiterin Ihres Kindes abgeben. Am ersten Fehltag ist es jedoch unerlässlich Ihr Kind telefonisch zu entschuldigen.
Hier finden Sie die schriftliche Konzeption der Gemeinschaftsschule, die 2014 zum Antrag auf Einrichtung der GMS vorgelegt wurde.
Die Schüler:innen, Lehrer:innen und Erziehungsberechtigten der Hardtschule Durmersheim gestalten gemeinsam eine reichhaltige Lernwelt, in der alle Beteiligten miteinander und voneinander lernen können. Die Hardtschule ist für uns eine Schule fürs Leben – hier bereiten sich die Schülerinnen und Schüler anregungsreich auf das Leben in Gesellschaft, Beruf und Familie vor.
Sie entwickeln während ihrer Zeit an der Hardtschule Kompetenzen, mit deren Hilfe sie die vielfältigen Anforderungen der Zukunft selbständig und eigenverantwortlich bewältigen können und das in einem Klima voller Offenheit, Toleranz, Respekt und gegenseitiger Wertschätzung.
Um an unserer Schule aufgenommen werden zu können, muss Ihr Kind vor der Teilnahme am Unterricht gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sein. Im Elternbrief und Merkblatt finden Sie alle Informationen dazu.
Schule ist ständig im Fluss. Das Dokument ORGA 2016/2017 gibt einen kurzen Überblick über
der Hardtschule.
Alle am Schulleben Beteiligten begegnen sich in gegenseitiger Wertschätzung und gehen respektvoll miteinander um. Gewalt gegen Personen und Sachen wird nicht toleriert. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten. Alle am Schulleben Beteiligten respektieren die Rechte anderer. Den Anweisungen der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben alle Schülerinnen und Schüler Folge zu leisten.
Es gibt viele Gründe, warum eine Schülerin oder ein Schüler auch einmal nicht am Unterricht teilnehmen kann. Nicht alle Gründe sind genehmigungsfähig. Hier einige grundsätzliche Informationen zur Schulbesuchsverordnung:
Link: Landesrecht Baden-Württemberg: Schulbesuchsverordnung
Hier finden Sie die wichtigsten Formulare im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung:
Gemäß des Erlasses „Sicherer Schulweg ...“ haben alle Schulträger sogenannte Schulwegepläne für ihre Schulen erstellt. Diese Pläne zeigen empfehlenswerte Schulwege und mögliche Gefahrenstellen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind möglichst sichere Wege benutzt.